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Die Vergütung richtet sich nach den Vergütungssätzen des Landes Baden-Württemberg bzw. der Richtlinie über die Vergütung der RWU.
Bei einem Lehrauftrag handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach § 56 Landeshochschulgesetz. Vorbildung, Fähigkeit und fachliche Leistung müssen dem vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen. Als Lehrbeauftragte*r nehmen Sie Ihre Aufgaben selbstständig wahr. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 240 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr (entspricht 8 Semesterwochenstunden) an Einrichtungen des Landes Baden-Württember wahrnehmen.
Fakultät Elektrotechnik und Informatik (dekanatssekretariat-e@rwu.de)
Fakultät Maschinenbau (dekanatssekretariat-m@rwu.de)
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege (dekanatssekretariat-s@rwu.de)
Fakultät Technologie und Management (dekanatssekretariat-t@rwu.de)
Die RWU ist eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften in einer der schönsten und wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Im Zentrum unserer Arbeit stehen die Studierenden. Praxisnah und partnerschaftlich geben wir ihnen das Handwerkszeug, ihren beruflichen Weg selbständig zu gehen. Dabei verbinden wir Lehre mit angewandter Forschung und arbeiten an den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, regional verankert und weltweit vernetzt!
Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet Ihnen gerne:
Peter Spehn (peter.spehn@rwu.de; 0751 501-9588) bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung.